Arbeitsrecht

Arbeitsverträge werden in der Regel auf unbefristete Zeit geschlossen. Nach einer dreimonatigen Probezeit bedarf es einer detaillierten Begründung, warum das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortgeführt werden kann. Abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit müssen dem Dienstnehmer auch Abfindungen gezahlt werden. Neben dem unbefristeten Arbeitsvertrag werden in Ausnahmefällen auch befristete Verträge geschlossen wie z. B.:

-   Saisonarbeitsvertrag

-    Vertrag über die Ausführung einer bestimmten, zeitlich begrenzten Arbeit

-   Lehrlingsvertrag

Es gibt einen gesetzlich geregelten Mindestlohn, welcher jährlich am „Tag der Arbeit“ (Mai) per Dekret festgelegt wird. Seit dem Jahr 2005 liegt dieser Betrag bei ca. 200 USD. Die Arbeitszeit beträgt täglich maximal 8 Stunden und 44 Stunden pro Woche. Überstunden sollten 10 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Eine Unfallversicherung ist zu empfehlen. Die Kündigungsfrist für unbefristete Dienstverhältnisse ab einem Monat beträgt 1 Woche, ab 6 Monaten 15 Tage, ab einem Jahr 1 Monat, ab 5 Jahren 2 Monate und ab 10 Jahren 3 Monate. [...]